1. Gültigkeit der Bestimmungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen Kunden und der Wasinger Media House GmbH (nachstehend als WMH bezeichnet). Sie gelten als integrierender Bestandteil eines Auftrages. Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mit Erteilung des Auftrags erkennen die Kunden die ausschliessliche Gültigkeit der WMH Bestimmungen an. Es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
2. Leistungen, Auftragserteilung und Vertragsabschluss
2.1 Die Beauftragung von WMH kann schriftlich (Vertrag, unterschriebener Kostenvoranschlag oder Bestätigung via E-Mail) erfolgen.
2.2 Jede Geschäftsbeziehung zwischen WMH und ihren Kunden wird durch den Kostenvoranschlag geregelt, in dem der Leistungsumfang festgehalten wird. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus den von WMH entwickelten Konzepten, Massnahmen, Produktionen oder Einzelaufträgen.
2.3 Die schriftlich ausgearbeiteten Angebote von WMH sind verbindlich (vgl. Art. 3 und 4 des Schweizerischen Obligationenrechts). Die Kunden bestätigen verbindliche Angebote schriftlich (Vertrag, unterschriebener Kostenvoranschlag oder bestätigter Kostenvoranschlag), womit die entsprechende Vereinbarung, als zustande gekommen gilt.
2.4 Abweichungen können vorkommen. WMH informiert den Kunden rechtzeitig schriftlich, sofern mit einer Kostenüberschreitung gerechnet werden muss. Entsteht bei Mehraufwand ein Budget- Überschreitung, der aufgrund von Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Auftrags entsteht, wird als zusätzliche Leistung nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
2.5 WMH ist gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, nach eigener Einschätzung zusätzliche, externe Dienstleister respektive externe Unternehmer für die vertragsgemässe Erfüllung des Auftrags beizuziehen. Solche Dritten haben die rechtliche Qualifikationen von Erfüllungsgehilfen (Art. 101 OR).
2.6 WMH behält sich vor bei kurzfristigen Anfragen (14 Tage oder weniger vor dem Produktionstag) eine Aufwandspauschale für die Machbarkeitsprüfung resp. Abklärungen vor der Offertenstellung in der Höhe von pauschal CHF 1'200.- in Rechnung zu stellen. Diese Gebühr wird bei Auftragserteilung hinfällig.
3. Terminabsprachen
3.1 Vereinbarte Termine und Lieferfristen sind wenn immer möglich einzuhalten. Auftragsänderungen können zu Verzögerungen führen. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich zu bestätigen.
3.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn die Kunden zu den von WMH angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig zur Verfügung stellen. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten der Kunden.
3.3 Bei Projektverzögerungen setzt WMH die Kunden unverzüglich in Kenntnis. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt die Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihnen gesetzlich zustehenden Rechte, wenn sie WMH eine angemessene Nachfrist gesetzt haben.
3.4 Höhere Gewalt (i.e. Tod, Pandemien, etc.) und Naturkatastrophen entbinden WMH von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten WMH eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist. Werden Veranstaltungen aufgrund behördlicher Anordnungen abgesagt, so müssen die Leistungen die bis zu dem Zeitpunkt durch WMH geleistet wurden, auf jeden Fall von den Kunden entschädigt werden, zuzüglich einer Annullierungskosten-Gebühr von 20%.
4. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
4.1 Absagen oder Reduzierungen von Aufträgen bedürfen einer beidseitigen Einigung. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, behält sich WMH folgendes vor:
Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit
Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter
Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Opportunitätskosten (= 20% Annullierungskostengebühr vom Auftragswert).
Die entstandenen Kosten, die nicht zum Zuge kamen, können bei Bedarf innerhalb eines Jahres wieder aktiviert werden.
4.2 Darüber hinaus hat die WMH das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der WMH.
5. Rücktritt von Aufträgen
Bei Aufträgen die annulliert werden, hat WMH folgende Ansprüche auf Entschädigung:
Stornierungsbedingungen
60 - 30 Tage vor Produktion: 20% des Auftragwertes
29 - 14 Tage vor Produktion: 30% des Auftragwertes
13 - 07 Tage vor Produktion: 40% des Auftragwertes
06 - 03 Tage vor Produktion: 75% des Auftragwertes
02 - 00 Tage vor Produktion: 100% des Auftragwertes
6. Zahlung und Fälligkeit der Vergütung
6.1 WMH rechnet seine Leistungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders geregelt, nach Arbeitsaufwand auf der Basis des vereinbarten Stunden-/Tagestarifs ab. Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Die Leistungen von WMH enthalten grundsätzlich 1 Revision à vier 4 Stunden (Layouts, Storyboards, Grafiken, Animationen, Filmschnitt etc.), sofern nicht anders vereinbart. Zusätzliche oder umfangreiche Revisionen (über 4 Stunden) werden gemäss Stunden-/Tagesaufwand separat verrechnet.
6.3 Für Aufträge ab CHF 20'000.- werden, ausser anders vereinbart, 30% der Gesamtvergütung bei der Auftragserteilung fällig, 30% nach der Produktion und 40% nach der Abnahme. Für Aufträge von CHF 5'000.- bis CHF 20'000.- werden 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und die restlichen 50% nach Auftragsabschluss in Rechnung gestellt. Leistungen von WMH, die im Kosten-voranschlag nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen wurden, sind Nebenleistungen, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
6.4 Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Regelung des Zahlungsverzugs richten sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 102 – 109 OR).
7. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
WMH verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für die Kunden erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
8. Sorgfaltspflicht und Haftung
8.1 WMH steht dafür ein, dass erteilte Aufträge sorgfältig ausgeführt werden und der zugesicherte Leistungsumfang wie vereinbart geliefert wird.
In folgenden Fällen kann WMH keine Haftung übernehmen:
Wenn der im Angebot festgelegte Leistungsumfang erbracht und/oder das Ergebnis von den Kunden freigegeben wurde.
Wenn ein Fehler ausserhalb des Einflussbereichs von WMH durch Dritte verursacht wurde, also nicht im Auftrag von WMH stand.
Wenn sich die Abweichung vom Soll-Resultat durch eine Massnahme ergibt, die von den Kunden oder auf Wunsch der Kunden getroffen wurde.
8.2 Eine über den Wert der von WMH erbrachten Leistungen hinausgehende Haftung für Schäden kann WMH nicht übernehmen. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
8.3 Die Verantwortung für Inhalte, die gegen die Lauterkeit oder andere gesetzliche Bestimmungen verstossen, liegt ausschliesslich beim Kunden.
9. Abnahme, Mängelrüge
9.1 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb 15 Tagen nach Ablieferung abgelehnt wird. Wenn nach Ablauf von 15 Arbeitstagen WMH keine Erklärung zur Abnahme zugeht, gilt das Leistungsergebnis als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
9.2 Beanstandungen gegen einer von WMH erbrachten Leistung, sind unverzüglich, spätestens innerhalb 15 Tagen nach Abgabe, schriftlich anzuzeigen.
9.3 Ist die Überprüfung des Leistungsergebnisses erfolgreich, erklären die Kunden gegenüber WMH schriftlich die Abnahme.
9.4 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine Nachbesserung. Verweigern die Kunden die Abnahme und erklärt in diesem Zuge den Rücktritt vom Auftrag, behält WMH den Vergütungsanspruch für bereits begonnene sowie geleistete Arbeiten, zuzüglich 20% Annullierungskosten-Gebühr.
10. Urheberrecht, Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte und Datenverarbeitung
10.1 Die Urheberrechte für schöpferische Werke, die WMH für Kunden entwickelt (z.B. Konzepte, Fotos, Filme, Streaming-Aufnahmen, Animationen, Grafiken etc.) verbleiben bei der Agentur.
10.2 Wo nicht anders schriftlich vereinbart, gehen die Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung der Projektrechnung an die Kunden über, und zwar für den im Projekt definierten Anwendungszweck. Dieses Nutzungsrecht schliesst in der Regel die Herausgabe von Rohdaten aus, sofern der Anwendungszweck dies nicht anders erfordert. Die Parteien können jederzeit über die Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung haben die Kunden WMH zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. Die Kunden haben auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts ausdrücklich keine Exklusivrechte erworben. Die Nutzungsrechte von Dritten (Models, Bildagenturen, Musiker, Sprecher etc.) sind gesondert zu regeln. Wird ein Konzept über diesen Rahmen weiterverwendet, ist dies nur in Absprache mit WMH erlaubt und separat abzugelten.
10.3 Software, Schriften, Bilder und andere geschützte Objekte verwendet WMH nur mit den nötigen Lizenzrechten. Für Verletzungen von Urheberrechten durch die Kunden (z.B. mittels an die WMH übergebene Vorlagen etc.) kann die WMH nicht haftbar gemacht werden.
10.4 Ausser anders vereinbart, erklären sich die Kunden damit einverstanden, dass WMH die für ihnen erstellten Leistungen bei Bedarf als Referenz auf ihrer Homepage, auf Social Media bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwenden darf. Weiterhin stimmen die Kunden zu, dass ihre Firmenname, ggf. mit URL, in die ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste der WMH aufgenommen werden darf. Sofern eine Nicht-Disclosure-Klausel zwischen WMH und den Kunden vereinbart wurde, läuft diese nach 3 Jahren ab und die Agentur kann ab dem Zeitpunkt sämtliche Werke frei publizieren.
10.5 Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten der Kunden werden von WMH gespeichert und für den Geschäftsverkehr verarbeitet. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. WMH hält sich an die geltende Datenschutzgesetzgebung. Die Kunden willigen in diese Datenverarbeitung ein.
11. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien werden im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln nach besten Kräften versuchen, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt.
12. Rechtliches
Bei einer Störung in der Zusammenarbeit setzen die WMH und die Kunden alles daran, eine einvernehmliche Lösung ohne rechtliche Schritte zu finden. Sollte dies scheitern, ist der Gerichtsstand der für den Sitz von WMH örtlich zuständige Gericht. Es gilt Schweizer Recht.
Stand: 29.04.2022, CH-8952 Zürich-Schlieren